
Der Bedarfsausweis bewertet den Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner baulichen Eigenschaften und der vorhandenen Anlagentechnik. Er liefert eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre. Er ist schnell und kostengünstig erstellt, wird jedoch durch das individuelle Heiz- und Nutzungsverhalten beeinflusst.

Unterschieden wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.
Der Energieausweis, also der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie verpflichtend vorzuweisen.
Als anerkannte Zertifizierungsstelle sind wir berechtigt, rechtsgültige Energieausweise auszustellen. Hierfür bieten wir verschiedene Konditionen an.
Je nach Situation sind unterschiedliche Ausweisformen ausreichend.
Der Bedarfsausweis ist für folgende Gebäude verpflichtend:
– Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
– Neubauten
– Gebäude, bei denen die Fassade nachträglich gedämmt wurde
– Gebäude, bei denen mehr als 10 % eines Außenbauteils erneuert wurde
– Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes, zum Beispiel Baujahr, Heiztechnik, Dämmung und Fenster
– Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre
– Angaben über inspektionspflichtige Klimaanlagen und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion
– Detaillierte Angaben zu den Sanierungsständen
– Fotos, anhand derer die energetischen Eigenschaften des Gebäudes ersichtlich sind