Ihr Energieausweis

Bedarfs­ausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner baulichen Eigenschaften und der vorhandenen Anlagentechnik. Er liefert eine objektive Einschätzung der energetischen Qualität – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Verbrauchs­ausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre. Er ist schnell und kostengünstig erstellt, wird jedoch durch das individuelle Heiz- und Nutzungsverhalten beeinflusst.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ENERGIE­AUSWEIS

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Unterschieden wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis.

Wozu ein Energieausweis?

Der Energieausweis, also der Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, ist bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie verpflichtend vorzuweisen.

Als anerkannte Zertifizierungsstelle sind wir berechtigt, rechtsgültige Energieausweise auszustellen. Hierfür bieten wir verschiedene Konditionen an.

Je nach Situation sind unterschiedliche Ausweisformen ausreichend.

Ist der Bedarfsausweis verpflichtend?

Der Bedarfsausweis ist für folgende Gebäude verpflichtend:

Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten
Neubauten
Gebäude, bei denen die Fassade nachträglich gedämmt wurde
Gebäude, bei denen mehr als 10 % eines Außenbauteils erneuert wurde

Welche Unterlagen benötige ich?
bedarfsausweis

– Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes, zum Beispiel Baujahr, Heiztechnik, Dämmung und Fenster

Verbrauchsausweis

– Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre
– Angaben über inspektionspflichtige Klimaanlagen und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion
– Detaillierte Angaben zu den Sanierungsständen
– Fotos, anhand derer die energetischen Eigenschaften des Gebäudes ersichtlich sind